die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TGK) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. die Betriebskostenverordnung wurde gleichzeitig geändert bzw. angepasst. Ziel der Novelle ist es, den Nutzern die größtmögliche Freiheit bei der Wahl des Anbieters zu ermöglichen.
Die neuen Regelungen greifen auch in die des bestehenden Vertragsverhältnisse von Wohnungsmietverhältnissen ein. Dies bedeutet, dass die Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsantennenanlagen bzw. von Verteileranlagen für Breitbandnetze (Kabelfernsehen) nur noch bis zum 30.06.2024 umlagefähig sind. Aufgrund dieser Regelungen kündigen die Hausverwaltungen die Verträge mit Vodafone.
Der Mieter steht ohne Fernsehverbindung da.
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